SFH-0328 / Zurücklegung der Strafanzeige vom 15.03.2006 gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel

Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien vom 03.04.2006

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Anmerkung Dr. Perterer vom 07.04.2006:
Die Zurücklegung der Strafanzeige war ja zu erwarten. Es wird sich doch kein Staatsanwalt in der Rechtssache Dr. Perterer gegen die Republik Österreich mit dem Bundeskanzler anlegen. Andererseits räume ich ein, dass Staatsanwalt Dr. Klackl mit einem ganzen Wulst von Strafanzeigen konfroniert ist, er also gar nicht die notwendige Zeit aufbringen konnte, um sich mit der gesamten Problematik so eingehend zu befassen, wie ich es mir eigentlich erhofft hätte.

Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob hier nicht ein wichtiges Kontrollinstrument unseres Rechtsstaates versagt hat, oder hatte Staatsanwalt Dr. Klackl etwa gar Anweisung von ganz oben bekommen so zu entscheiden? Das entzieht sich meiner Kenntnis und würde mir wohl auch niemand auf den Kopf zusagen.

Trotz alledem ist diese Benachrichtigung beunruhigend, stellt sich doch die Frage, inwieweit Politiker in Ausübung ihres Amtes vogelfrei sind. Auch Politiker - so möchte man meinen, sind an die Gesetze gebunden. Und wenn nun einmal für Bundeskanzler Dr. Schüssel von amtswegen die Verpflichtung bestanden hat und noch immer besteht, innerhalb von 90 Tagen dem UNO Ausschuß für Menschenrechte über die getroffenen Maßnahmen (Zurverfügungstellung eines wirksamen Rechtsmittels und Bezahlung einer angemessenen Entschädigung) zu berichten, inzwischen aber beinahe schon zwei Jahre verstrichen sind, so drängt sich doch der Gedanke auf, ob dieses NICHTSTUN nicht doch einen Amtsmißbrauch durch Unterlassung darstellt.

Jedenfalls habe ich nunmehr genügend Zeit, um über die Möglichkeit einer Subsidiaranklage nachzudenken. Das wird zum einen davon abhängen, ob Bundeskanzler Dr. Schüssel nach den Nationalratswahlen im Herbst überhaupt noch Bundeskanzler ist, bzw. welchen Verlauf der Staatshaftungsprozeß beim Landesgericht Salzburg nimmt.


Die Zurücklegung der Strafanzeige war ja zu erwarten. Es wird sich doch kein Staatsanwalt in der Rechtssache Dr. Perterer gegen die Republik Österreich mit dem Bundeskanzler anlegen. Andererseits räume ich ein, dass Staatsanwalt Dr. Klackl mit einem ganzen Wulst von Strafanzeigen konfroniert ist, er also gar nicht die notwendige Zeit aufbringen konnte, um sich mit der gesamten Problematik so eingehend zu befassen, wie ich es mir eigentlich erhofft hätte.

Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob hier nicht ein wichtiges Kontrollinstrument unseres Rechtsstaates versagt hat, oder hatte Staatsanwalt Dr. Klackl etwa gar Anweisung von ganz oben bekommen so zu entscheiden? Das entzieht sich meiner Kenntnis und würde mir wohl auch niemand auf den Kopf zusagen.

Trotz alledem ist diese Benachrichtigung beunruhigend, stellt sich doch die Frage, inwieweit Politiker in Ausübung ihres Amtes vogelfrei sind. Auch Politiker - so möchte man meinen, sind an die Gesetze gebunden. Und wenn nun einmal für Bundeskanzler Dr. Schüssel von amtswegen die Verpflichtung bestanden hat und noch immer besteht, innerhalb von 90 Tagen dem UNO Ausschuß für Menschenrechte über die getroffenen Maßnahmen (Zurverfügungstellung eines wirksamen Rechtsmittels und Bezahlung einer angemessenen Entschädigung) zu berichten, inzwischen aber beinahe schon zwei Jahre verstrichen sind, so drängt sich doch der Gedanke auf, ob dieses NICHTSTUN nicht doch einen Amtsmißbrauch durch Unterlassung darstellt.

Jedenfalls habe ich nunmehr genügend Zeit, um über die Möglichkeit einer Subsidiaranklage nachzudenken. Das wird zum einen davon abhängen, ob Bundeskanzler Dr. Schüssel nach den Nationalratswahlen im Herbst überhaupt noch Bundeskanzler ist, bzw. welchen Verlauf der Staatshaftungsprozeß beim Landesgericht Salzburg nimmt.
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