Sehr geehrter Herr Dr. Schalwich !
Mein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung bezieht sich auf
ALLE von mir angezeigten Personen.
Es darf - so wir noch in einem Rechtsstaat leben -
ganz einfach nicht möglich sein, als Beschuldigter nur aufgrund belastender Zeugenaussagen verurteilt = als Amtsleiter entlassen zu werden, ohne auch nur einen einzigen der beantragten Entlastungszeugen des Beschuldigten einzuvernehmen. Disziplinarverfahren dürfen von diesem Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht ausgenommen sein. Auch hier hat der Beschuldigte Anspruch auf ein faires Verfahren, das eben auch die Einvernahme "seiner Zeugen" selbstverständlich zulassen sollte. Das hat mit Vorsatz oder nicht Vorsatz wohl absolut nichts zu tun.
Sollte es nicht möglich sein, das Disziplinarverfahren gegen mich von Amtswegen in einem 4. Rechtsgang neu aufzurollen, ist es um den Rechtsstaat Österreich schlecht bestellt und werden damit jeder Art von Willkür gegen "Beschuldigte" Tür und Tor geöffnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Perterer
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Sent: Monday, July 24, 2006 11:58 AM
Subject: Der Fall PERTERER - Antrag an die Ratskammer LG Salzburg auf Einleitung der Voruntersuchung
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Sent: Monday, July 24, 2006 12:19 PM
Subject: Fw: Der Fall PERTERER - Antrag an die Ratskammer LG Salzburg auf Einleitung der Voruntersuchung