SFH-1063 / Mit Beschluss OLG Wien vom 10.03.2009 wird der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen
...steht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Äußerungsfrist zu den Stellungnahmen der Oberstaatsanwaltschaft nicht zu, weil im vorliegenden Fall keine Frist zur Anmeldung, Ausführung oder Erhebung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfes versäumt wurde.

SFH-1040 / Antrag Dr. Perterer vom 25.01.2009 auf Wiedereinsetzung in den Stand des Verfahrens
VOR Versand der Mitteilung vom 15.12.2008 an Dr. Lederbauer

SFH-1039 / Beschluss OLG Wien vom 07.01.2009 betreffend die Abweisung auf Fortführung des Verfahrens vom 30.09.2008
Gegen diese Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu (§ 196 Abs 1 StPO)

SFH-1038 / Mitteilung OLG Wien vom 13.01.2009
Unter Bezugnahme auf das Schreiben Dr. Perterer vom 12.01.2009 wird mitgeteilt, dass der Fortführungsantrag bereits am 07.01.2009 abgewiesen worden sei.

SFH-1032 / Schreiben Dr. Perterer vom 12.01.2008 an das OLG Wien
Ersuchen um Erstreckung der Frist bis zum 31.01.2009

SFH-1030 / Schreiben Dr. Perterer vom 09.01.2009 an das OLG Wien
Mitteilung des OLG Wien vom 15.12.2009 war falsch adressiert und ist erst am 09.01.2009 bei Dr. Perterer eingelangt

SFH-0931 / Vollmacht Dr. Perterer vom 22.09.2008 an Dr. Lederbauer zur Akteneinsicht bei der StA Wien
... wurden von der Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen in irgendeiner Art und Weise geführt?

SFH-0923 / Benachrichtigung Staatsanwaltschaft Wien vom 17.09.2008 - Strafanzeige Dr. Perterer vom 26.08.2008 wird zurückgelegt
Die subjektive Tatseite ist nicht erweislich.



  
 

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