SFH-0218    Brief an den Präsidenten des Rechnungshofs vom 26.10.2004 ( Auszüge ) - Forderung nach voller Rehabilitierung

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Dr. Lederbauer schildert in Kurzform die bisherigen Probleme bei dem Disziplinarverfahren und weist auf Fehlinvestitionen und Unterdrückung von Innovationen im Bereich des Schallschutzes sowie auf die  volkswirtschaftlichen Schäden hin

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An den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofs
Dr. Josef Moser

1030 Wien
Dampfschiffstraße 2

         Wien, den 26.10.2004


Sehr geehrter Herr Präsident,

ich bedanke mich für die prompte Antwort auf mein  Schreiben vom 4.10.04. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, dass aus Zeitgründen kein persönliches Gespräch möglich war.
Ich wollte Ihnen bei diesem Gespräch in der gebotenen Kürze meine Sicht der Dinge im Zusammenhang mit meiner Entlassung sowie die von mir nun – vor allem wegen der Problematik der Verjährung - zu ergreifenden Maßnahmen erläutern.

Um das Wesentliche vorwegzunehmen: Ich setze nun alles daran, voll rehabilitiert zu werden und musste deshalb verschiedene rechtliche Maßnahmen ergreifen.

Seien Sie versichert, dass ich die Institution  „ Rechnungshof „ nach wie vor im höchsten Maße schätze und nach meinen Erfahrungen im Rechnungshof erstklassige Mitarbeiter tätig waren bzw sind. Allerdings zeigt mein Fall Problembereiche auf, die grundsätzlich nicht zu tolerieren sind und aufgeklärt werden müssen.

Es ist mir klar, dass ich in diesem Schreiben nicht annähernd alle Fakten und Argumente vorbringen kann.
Wenn Sie erlauben, stelle ich heute nur die wichtigsten Ereignisse und Fakten dar und werde in der Folge – weitere wichtige - Dokumente übersenden.

1. Ich machte im Jahre 1985 eine Erfindung. Es handelt sich dabei um das „ Begrünte Schutzsystem ECOWALL „
2. Selbstverständlich habe ich den RH laufend über meine Nebenbeschäftigung bzw über die Tatsache informiert, dass ich im Zuge meiner Scheidung Ende 1989 von meiner damaligen Frau die Firma ECONTRACT als Eigentümer übernommen hatte.
3. Anfang August 1994 wies der damalige Geschäftsführer meiner Firma ECONTRACT, Erwin Lexen im Rahmen eines Gesprächs mit dem damaligen Vorsitzenden des Rechnungshofsausschusses im Parlament auf die Problematik bei der Planung, Ausschreibung und Errichtung von Lärmschutzanlagen sowie bei Innovationen hin.
4. Bei diesem an sich vertraulichen Gespräch war auch ein Journalist des PROFIL anwesend. Ich wurde von diesem per Fax um eine Stellungsnahme ersucht. Wie gewünscht gab ich die entsprechenden Erklärungen ab.
5. Mitte August 1994 wurde im PROFIL ein Artikel veröffentlicht, dem weitere Zeitungsmeldungen folgten.
6. Ihr Amtvorgänger Dr. Fiedler, der genau über Form und Inhalt meiner Nebenbeschäftigung informiert war ( Ich wurde von ihm im Jahre 1992 in der Dauer von einigen Wochen karenziert, um für die Verwertung meiner Erfindung tätig zu sein ), fand es nicht der Mühe wert, sich persönlich bei mir über den Sachverhalt zu informieren, sondern entschloß sich einfach, mich am 31.8.1994 vorläufig zu suspendieren.
7. Am 13.10. bzw 14.10.94 kam es zur endgültigen Suspendierung durch die Disziplinarkommission im RH unter der Leitung von Dr. Finz.
Es besteht grundsätzlich der Verdacht, dass Akten im Zuge meiner endgültigen Suspendierung durch die Disziplinarkommission im RH am 13.10.bzw 14.10.1994 manipuliert wurden. Dies ist aus dem handschriftlich geführten Aktenverzeichnis eindeutig zu erkennen.
Im Rechnungshof war jedenfalls den entscheidenden Personen ( dem Leiter der Abteilung 49  Krankenhausprüfungen MR. Mag. Straka, den verschiedenen Leitern der Personalabteilung, dem Leiter der Sektion IV, dem Präsidialchef des Rechnungshofs, dem damaligen Präsidenten des Rechnungshof Dr. Broesigke, dem früheren Vizepräsidenten und späteren Präsidenten des RH Dr. Fiedler  etc ) bekannt, in welcher Form und in welcher Weise ich meine gesetzeskonform gemeldete Nebenbeschäftigung ausübe.
Ich wurde im September 1994 aufgefordert, eine Stellungnahme zu den gegen mich gerichteten Anschuldigungen abzugeben. Dieser Aufforderung kam ich innerhalb des gesetzten Termins selbstverständlich nach. Darin habe ich wahrheitsgemäß Form und Inhalt meiner Nebenbeschäftigung beschrieben. Dieses wichtige Dokument wurde offensichtlich im Zuge der endgültigen Suspendierung durch die Disziplinarkommission im Rechnungshof unter der Leitung von Dr. Finz unterdrückt.
Dies ist umso bemerkenswerter, als Dr. Finz vorher erklärt hatte, dass ich aufgrund der damals vorliegenden Unterlagen nicht endgültig suspendiert werden könne.
Durch die völlig ungerechtfertigte endgültige Suspendierung sollte ich offensichtlich geschwächt und meine Glaubwürdigkeit erschüttert werden. Eine bedeutende finanzielle Schwächung ist in der Folge tatsächlich erfolgt.
8. Im September 1995 wurde ich vom RH aufgefordert, mein Pensionsdekret abzuholen. Kurz darauf hieß es, ich könnte nicht pensioniert werden, da ich suspendiert sei.
9. Danach folgte – mehr als zwei Jahre lang – nichts.
10. Das Disziplinarverfahren wurde erst danach begonnen. Es folgten rd 25 Verhandlungen mit rd 1.600 Seiten Protokoll. In diesem Zeitraum wurde nicht einmal der Sachverhalt zur Gänze aufgenommen. Kein einziger Zeuge war bis zum Ende dieser Verhandlungen einvernommen worden!
13. Aufgrund einer völlig falschen Interpretation des Art 126 B-VG wurde ich durch einen Beschluß der Disziplinarkommission im Rechnungshof entlassen.
14.  Anfang Juli 2000 wurde dieser rechtskräftig.
15. Dagegen habe ich beim VwGH und VfGH Beschwerden eingelegt.
16. Weiters habe ich den EUGHMR in Straßburg angerufen. Meine Beschwerde wurde dort nicht einmal behandelt, da nach der aktuellen Rechtsprechung des EUGHMR öffentliche Bedienstete kein Recht auf ein faires Verfahren haben (!)
17. Auf die wirklich bemerkenswerten Entscheidungen des VwGH, VfGH und EUGHMR gehe ich aus Platzgründen derzeit nicht näher ein.

Ich darf nochmals betonen, dass diese Darstellung nur eine äußerst geraffte Beschreibung der Ereignisse ist. Erst durch das Studium der Unterlagen im Detail wird die Dimension dieser Causa überblickbar.

Ich habe mir sehr sorgfältig überlegt, wie ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident,
nun über die aktuelle Sicht der Causa informiere:
Um es kurz zu machen:
Die seinerzeitigen Hinweise des Geschäftsführers meiner Firma ECONTRACT, Erwin Lexen ( vgl Punkt 3 und 4 ) waren vollkommen zutreffend und haben heute noch größere Aktualität. Die Investitionen in den Lärmschutz sind seit Beginn in höchstem Maße kritikwürdig. Wäre der RH bzw die DK im RH ua nicht in der beschrieben Weise vorgegangen, hätten diese offensichtlichen Fehlinvestitionen in der Größenordnung mehrerer Mrd Schilling vermieden können.

Das ist aber bedauerlicherweise noch nicht alles:
 
Aus heutiger Sicht stellen sich die damaligen Ereignisse noch viel dramatischer dar. Mein Team hatte auf der Basis meiner Erfindung ein begrüntes Lärmschutzsystem ( ECOWALL ) entwickelt und demonstriert, das eine ernst zu nehmende Konkurrenz auf diesem Markt ( von damals rd 20 Mrd ATS ) darstellte. So richteten die ÖBB im Dezember 1994 an den Präsidenten des RH Dr. Fiedler eine Anfrage, ob sie meiner Firma ECONTRACT einen Auftrag für das Lärmschutzprojekt Salzburg Aigner Straße erteilen könne, da ECONTRACT Bestbieter war. Dr. Fiedler antwortete sofort und betonte, dass gegen eine Auftragserteilung vonseiten des RH nichts einzuwenden sei. Im Jänner 1995 wurde uns von der ÖBB allerdings mitgeteilt, dass wir diesen oa Auftrag nicht erhalten würden.
Es besteht der dringende Verdacht, dass auf diese Entscheidung vom RH „ hinter den „ Kulissen „ Einfluß genommen wurde. Dieser Verdacht wird durch eine Bemerkung des ehemaligen Generaldirektor Stellvertreters  HR DI Hainitz mir gegenüber vor rd zwei Monaten erhärtet. Er meinte , es hätte damals eine Intrige gegeben.
Ich werde mir daher im Rahmen von an die ÖBB gerichteten Ansuchen nach dem Auskunftsplichtgesetz und um Akteneinsicht entsprechende Klarheit zu verschaffen versuchen.
Dies gilt auch für andere für den Lärmschutz zuständigen Verwaltungsbereiche.

Noch viel dramatischer und skandalöser erscheinen einige aktuelle Entwicklungen, die allerdings in einem großen Gesamtzusammenhang zu sehen sind:
Die ASFINAG hat im Juni 2004 im Rahmen einer Ausschreibung für den Lärmschutz „ A22 Korneuburg „ dezidiert festgelegt, dass nur eine bestimmte Lösung,  die  „ gekrümmte Betonschale „ angeboten werden kann. Alternativen wurden explizit ausgeschlossen. Laut ASFINAG wollte man ein spezielles Demonstrationsprojekt präsentieren.

Die Kosten dieser Lösung wurden mit    rd 3,700.000 EURO pro km Lärmschutzanlage geschätzt. !!!

Konventionelle ( aber zumeist ineffiziente ) Lärmschutzanlagen werden mit
 rd 600.000 EURO pro km
Lärmschutzanlage budgetiert !!!

Ich habe als Zivilingenieur unsere weiterentwickelte Alternative ECOOOWALL dennoch angeboten. Unter Beachtung aller Faktoren war ich mit diesem Angebot zweifellos Best- und Billigstbieter. Ich wurde bei dieser Ausschreibung bei der Angebotprüfung allerdings ausgeschlossen.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass diese – extrem teure – Lösung nun auch in weiteren Teilabschnitten des Projektes A22 , S1 eingesetzt werden soll. (!!!)

In ähnlicher Weise ging die ASFINAG jüngst  bei der Ausschreibung von Lärmschutzanlagen in „ Weinzirl, Nähe Villach „ vor. Auch hier wurde in einem Teilbereich nur eine Lärmschutzwand aus „ Holzbeton „ zugelassen. Alternativen waren wieder nicht zugelassen.

Es stellt sich für einen zunächst Außenstehenden die Frage, warum ich diese Fakten im Zusammenhang mit meiner Causa schildere.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die DK im RH und andere Personen, die endgültige  Suspendierung vom RH nur deshalb ausgesprochen bzw betrieben haben, um mein Team als Konkurrenz auf diesem Markt zu eliminieren. Darüber hinaus hat der RH ganz offensichtlich bewusst übersehen, dass von bestimmten Auftraggebern bestimmte Lösungen bevorzugt werden und seit Jahren durch die Vorgaben in der Planung bzw bei den Ausschreibungen  möglich gemacht wird, dass ernsthafte Konkurrenten am Markt  nicht oder nur sehr schwer reüssieren können.

Im konkreten Fall wird die oa „ Gekrümmte Betonschale „ und die Lärmschutzwand aus „ Holzbeton „ von einer in  angesiedelten Firma von Herrn ( früher    ) angeboten. Vorher war ein Forschungsvorhaben für diese Lösung vom BMVIT beauftragt worden.

Für Insider war schon im Jahre 1994 erkennbar, dass wir mit dem Projekt  ( damals  ECOWALL ) hinsichtlich Kosten und Nutzen unschlagbar waren. Hätte man im RH meine Causa ( ordnungsgemäß gemeldete Nebenbeschäftigung ) korrekt behandelt und mich die DK im RH unter der Leitung von Dr. Finz nicht mit fadenscheinigen Argumenten und unter noch aufklärungswürdigen Umständen ( Aktenmanipulation ! ) endgültig suspendiert, wäre es meinem Team möglich gewesen, das Projekt ECOWALL rasch weiterzuentwickeln und wesentlich zu verbessern. Durch diese gezielte Vernichtungsaktion des RH bzw der DK im RH wurde mein Team organsisatorisch und finanziell sehr geschwächt. Bekanntlich habe ich mich diesem Treiben nicht gebeugt und alles unternommen, das Projekt zum Erfolg zu führen.

Ich bitte Näheres der Homepage:
» www.ecooowall.at
zu entnehmen.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass die für den Lärmschutz zuständigen Abteilungen im RH  den Lärmschutz entlang der Verkehrswege ( Straßen, Autobahnen und Bahnlinien ) nie kompetent und umfassend geprüft haben. Ich hatte damals RH – intern immer wieder auf die Gefahr der Verschleuderung öffentlicher Gelder hingewiesen. Wäre ein gesetzkonforme Prüfung erfolgt, hätte das Problem der ineffizienten und ästhetisch unbefriedigenden Lärmschutzprojekte in Österreich schon vor mehr als zehn Jahren erkannt und Fehlinvestitionen in der Höhe von rd 500 Mill EURO vermieden werden können.
Dazu kommt noch der volkswirtschaftliche Schaden durch die Entwertung der Grundstücke entlang der Verkehrswege, die die oa Investitionen mindestens um den Faktor 10 übersteigen.
Die Verantwortlichen in den  zuständigen Abteilungen im RH haben sich darauf konzentriert, mich wegen meiner ( damals durchaus erfolgreichen Nebenbeschäftigung ) anzuschwärzen und ihre Pflicht, den Lärmschutz gesetzeskonform und umfassend  zu prüfen, sträflichst vernachlässigt.

Gestatten Sie mir zu betonen, dass ich bei den aktuellen vielfältigen Aktionen keineswegs von Hassgefühlen getrieben bin. Ich werde allerdings alles in meiner Macht Stehende tun, damit endlich Licht in diese Causa kommt und ich voll rehabilitiert werde

Ich kann mir gut vorstellen, wie schwierig es für Sie, sehr geehrter Herr Präsident, ist, diese Causa zu überblicken und mir ist voll bewusst, dass es wichtigere Dinge zu tun gibt.
Andererseits bin ich davon überzeugt, dass Sie als neuer Präsident des RH dieser Causa unvoreingenommen gegenüberstehen.
Ich habe in den vergangenen zehn (!) Jahren immer gehofft, dass die Dinge so gesehen und beurteilt werden, wie sie tatsächlich waren.

Sie werden als Jurist sicher verstehen, dass bestimmte Handlungen, wenn  auch spät, gesetzt werden müssen, um meine Interessen zu wahren. Ich werde daher neben bereits eingeleiteten Schritten auf mehreren Ebenen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens ansuchen.

Ich glaube, dass für den weiteren Verlauf Ihre Haltung von entscheidender Bedeutung sein wird. Sie sind in dieser Causa völlig unvoreingenommen und kennen aus Ihren früheren Tätigkeiten die beschriebene Problematik genau. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es zwischen mir und Ihrem Amtsvorgänger gravierende Auffassungsunterschiede bei einer besonders wichtigen Prüfung gab. Für mich besteht kein Zweifel, dass dies der Hauptgrund für die bemerkenswerte  Haltung von Dr. Fiedler mir gegenüber war.

Abschließend möchte ich nochmals meine Haltung und Zielvorstellung beschreiben:
Ich lege größten Wert auf volle Rehabilitierung. Die Geltendmachung des großen mir bisher entstandenen Schadens ist für mich von zweitrangiger Bedeutung. Viel wichtiger ist vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht, dass die immer größeren Umweltprobleme, vor allem im Bereich des Verkehrslärms in einer ökonomisch und ökologisch optimalen Weise gelöst werden. Die von mir entwickelten Projekte können dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Präsident, die Situation in der gebotenen Kürze und Deutlichkeit geschildert zu haben und dass eine akzeptable Lösung - ohne allzu großen Aufwand und  möglichst wenig Turbulenzen – gefunden werden kann.

Ich danke Ihnen im voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

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