SFH-141945 Facebook: Herbert Szlezak hat einen Beitrag geteilt.
Sehr geehrter Herr Szlezak, Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 24. Mai 2018 in der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei.

SFH-141946 In der Strafsache gegen Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegen§§ 111 Abs 1 und 2; 297 Abs 1 zweiter Fall StGB wird die gegen das Urteil desLandesgerichtes für Strafsachen Wien vom 01.03.2018, AZ 91 Hv 93/17p, angemeldeteI./ Berufun
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegender Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB unter Anwendung des § 28Abs 1 StGB nach § 111 Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à € 4,--verurteilt ....

SFH-141183 (Protokoll über die Hauptverhandlung im Verfahren vor dem Einzelrichter)Erl. 611.710/33 – II.3/01091 Hv 93/17 p -
HAUPTVERHANDLUNGSTRAFSACHE:Gegen:AngeklagterHerbert SZLEZAKgeb. 03.04.1965

SFH-141010 Lokalaugenschein Tatort Justiz Herbert Szlezak Erster öffentlicher Bürgeruntersuchungsausschuss im Beisein eines Richters mit Hinweisen auf Videos, Landesgericht für Strafsachen Landesgerichtsstraße 11 1080 Wien Do 1. März 2018 11 Uhr
Republik Österreich gegen Herbert Szlezak wegen übler Nachrede §§ 111 (1) 112 (2) StGB und Verleumdung § 297 StGB bezogen auf das facebook.comPostings: Zitat: "In Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein sondern in der Justiz." und dem Vorwurf des schweren Amtsmissbrauchs gegen eine Richterin.



  
 

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