SFH-0217 / Brief an den Präsidenten des Rechnungshofs vom 10.12.2004

Dr. Lederbauer verweist ua auf den Fall Dr. Perterer, der mit seiner Beschwerde gegen seine Entlassung beim UN Ausschuß für Menschenrechte Erfolg hatte und schlägt ein  Mediationsverfahren " in seinem Fall vor.


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An den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofs
Dr. Josef Moser

1030 Wien
Dampfschiffstraße 2


         Wien, den 10.12.2004

Sehr geehrter Herr Präsident,

gestatten Sie, dass ich Ihnen in Ergänzung zu den  bisher übersandten Unterlagen folgende
Entscheidungen übersende:

Republik Österreich Oberster Gerichtshof, Teilurteil 1 Ob 2191/96d
Fall Dr. Felix Pichler ( Anlage 1 )

Vereinte Nationen Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte CCPR
Mitteilung Nr. 1015/2001
Fall Dr. Paul Perterer ( Anlage 2 )

Diese beiden Fälle sind bei der Betrachtung meines Falles von Bedeutung.
Dr. Felix Pichler hat bei seinen  Forderungen beim OGH zT Recht bekommen. Die Stadt Salzburg hat mit ihm einen Vergleich abgeschlossen.
Dr. Paul Perterer hatte mit seiner Beschwerde beim UNO Menschenrechtsausschuß als erster österreichischer Beamter Erfolg.

Ich habe mich nun entschlossen, sowohl meine zivilrechtlichen Ansprüche beim zuständigen  Gericht in Österreich in Form einer Klage zu stellen. Weiters werde ich auch beim UN Ausschuß für Menschenrechte eine Beschwerde einbringen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass meine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR)  nicht einmal angenommen wurde. Diese Entscheidung trafen drei (!) Richter unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, insbesondere auf den Fall Pellegrin gegen Frankreich.
Ich habe diesen Fall genau analysiert und insbesondere festgestellt, dass es bei dieser Entscheidung des gesamten Gremiums der Richter sehr viele „ dissentive opinions „ gegeben hat. Diese abweichenden Meinungen von fast der Hälfte der Richter im EGHMR zeigen eindeutig, dass die Meinung vertreten wird, dass ( selbstverständlich ) „ alle „ Europäer, also auch öffentlich Bedienstete ein Recht auf ein faires Verfahren haben. Es ist aus meiner Sicht völlig absurd, dass drei (!) Richter über die Berechtigung einer Beschwerde entscheiden. Wie soll eine berechtigte Beschwerde wie meine überhaupt an das Gesamtgremium der Richter des EGHMR kommen?
Diese gelinde gesagt „ Ungereimtheit" sollte mE Anlaß für eine öffentliche Diskussion sein.

Ganz anders hat der UN Ausschuß für Menschenrechte im Fall Dr. Perterer entschieden. Der Fall Dr. Perterer und mein Fall haben bemerkenswerte Ähnlichkeiten: Auch ihm wurde ua vorgeworfen, private Telefongespräche geführt zu haben. ( Im RH war dies ausdrücklich möglich. Externe Gespräche mussten bezahlt werden. Selbstverständlich wurden alle privaten Telefongespräche von mir bezahlt )

Wie Sie wahrscheinlich wissen, wurde mir vorgeworfen, den Artikel 126a des B-VG verletzt zu haben. Die Lehre ( Univ. Prof Dr. Walter ) hat hier eine eindeutige Stellungnahme abgegeben: Gemeint sind in diesem Artikel nur bestellte Organe wie Vorstand bzw Aufsichtsrat  einer auf Gewinn gerichteten Gesellschaft. Bekanntlich war ich „ Eigentümer „ und nicht bestellter „ Geschäftsführer „ meiner Firma. Alle diese Fakten – und viele andere - hätten in einem korrekten  Disziplinarverfahren geklärt werden können.

Aus heutiger Sicht ist nicht nur das Disziplinarverfahren nach dem BDG an sich zu hinterfragen, sondern viel dramatischer ist die Tatsache, dass ich schon vor rund fünfzehn Jahren auf die ungeheure Problematik des Lärmschutzes in Österreich ( auch RH intern ) hingewiesen habe und vor allem die Verantwortlichen im RH dieses Problem ignoriert haben. Trotz größter Probleme habe ich die Entwicklungsarbeiten meiner Innovationen weitergeführt und zu einem wirklich „ ökonomisch und ökologisch optimalen „  weltweit einsetzbaren Projekt gemacht. In jüngster Zeit stellte sich heraus, dass gerade die ASFINAG Innovationen mit höchst kritikwürdigen Mittel blockiert. So wurde bei der Ausschreibung „ A22 Lärmschutz Korneuburg ) nur eine Lösung, die gekrümmte Betonwand mit Kosten von rd 3,700.000 EURO pro km ( einseitig )  zugelassen und festgelegt, dass Alternativen nicht angeboten werden dürfen (!). Ich werde im Zusammenhang mit diesem Projekt eine
 „ Sachverhaltsdarstellung „ an mehrere Behörden und auch an den RH richten.

Es ist mir klar, dass ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, nicht mit weiteren Details belasten
 bzw belästigen kann. Ich sehe allerdings eine Chance, diese Causa in einer vernünftigen Weise zu behandeln. Ich schlage vor, ein spezielles „ Mediationsverfahren „ durchzuführen. Vonseiten des RH könnte ein ( in dieser Causa ) unvoreingenommener Mitarbeiter tätig werden. Von meiner Seite würde sich  ein ehemaliger erfahrener Richter der Sache annehmen.
Auf diese Weise könnte mit Ruhe und Besonnenheit die gesamte Causa, die Ursachen, der Verlauf, mögliche – wahrscheinlich äußerst unangenehme -  Konsequenzen und absehbare Lösungen rechtzeitig erarbeitet werden.

Ich darf Sie bitten, mir Ihre diesbezügliche Haltung und Einschätzung möglichst bald mitzuteilen.

Ich danke für Ihr Verständnis im voraus und verbleibe mit freundliche Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

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