SFH-0556 / Schreiben Dr. Perterer vom 12.01.2007 an alle Mitglieder der neuen Bundesregierung

Haben Sie gewusst, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)



Sehr geehrte Damen und Herren der neuen Österreichischen Bundesregierung !

 

Sie haben mit Ihrer Angelobung als Mitglieder der neuen Bundesregierung eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Sie stehen damit als Team an der Spitze unseres Staates und es liegt in Ihren Händen, welchen Weg Österreich in den kommenden vier Jahren nehmen wird.

 

Haben Sie gewusst, dass

der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

 

Es liegt nunmehr an Ihnen, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen, damit VIEWS des Menschenrechtsausschusses auch für Österreich verpflichtend sind und umgesetzt werden.

 

… Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet, ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern …

 

... wünscht der Ausschuss, vom Vertragsstaat innerhalb von 90 Tagen Informationen über die zur Umsetzung der Auffassungen des Ausschusses getroffenen Maßnahmen zu erhalten …

VIEWS UN-Menschenrechtsausschuss vom 20.07.2004 im Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH

 [CCPR 1015/2001]

 

Die Unverbindlichkeit der VIEWS (Auffassungen) zeige sich auch daran, dass der Ausschuss weder (obligatorisch) aus Richtern zusammengesetzt ist, noch dass dessen Mitglieder eine juristische Ausbildung aufweisen müssen. Eine disziplinäre Verantwortung der Ausschussmitglieder – wie dies beispielsweise für österreichische Richter vorgesehen ist – besteht nicht.

(Auszug aus der Klagebeantwortung der Republik Österreich vom 18.08.2005)

 

 

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode lässt Hoffnung aufkommen,  dass die neue Bundesregierung diesbezüglich einen anderen Standpunkt einnimmt, ist doch in der Präambel nachzulesen:

 

Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt servanda") steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen – außer Streit gestellt.

(Seite 3)

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Perterer

Telefon: 0650/5533735

Email: » ledererguetl@saalbach.net

Internet: » http://so-for-humanity.com2000.at und » www.efcr.at

 

Anlage:

Menschenrechtsbeschwerde Perterer gegen Österreich – Eine Zusammenstellung vom 01.01.2007



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