SFH-0249 / Rekursbeantwortung Finanzprokuratur vom 18.10.2005 wegen Verfahrenshilfe

An das OLG Linz als Rekursgericht wird der Antrag gestellt, dem Rekurs nicht Folge zu geben.

Anmerkung zum Vorhalt des Neuerungsverbotes:

Die Strafanzeigen wurde Ende Juni / Anfang Juli 2005 eingebracht und der Auftrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Einleitung gerichtlicher Voruntersuchungen noch VOR Klagseinbringung am 04.08.2005 an den Untersuchungsrichter erteilt.

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