SFH-1044 / Beschluss EGMR vom 23.01.2009 betreffend die Beschwerde Dr. Perterer vom 19.06.2007 über die Entscheidung der Generalprokuratur
Die Beschwerde wird gemäß Artikel 28 der Konvention für unzulässig erklärt, weil die in Artikel 34 und 35 niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

SFH-0981 / Beschluss EGMR vom 24.10.2008 betreffend die Beschwerde Dr. Perterer vom 10.04.2007 gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006
Die Beschwerde wird gemäß Artikel 28 der Konvention für unzulässig erklärt, weil die in Artikel 34 und 35 niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

SFH-0870 / Vorlage "Bericht an die Vereinten Nationen" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
... es kann nicht sein, dass einem erfolgreichen Beschwerdeführer nur deshalb schon seit 4 Jahren ein Entschädigungsanspruch verweigert wird, weil es die Republik Österreich seit 1978 = 30 Jahre !!! unterlassen hat zum CCPR ein Durchführungsgesetz zu erlassen.

SFH-0663 / Schreiben Dr. Perterer vom 23.08.2007 an den EGMR
Ergänzungen zur Beschwerde vom 15.06.2007

SFH-0638 / Mitteilung EGMR vom 05.07.2007 an Dr. Perterer
Die Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH vom 19.06.2007 wurde unter der Beschwerde Nr. 27926/07 registriert

SFH-0615 / Beschwerde Dr. Perterer an den EGMR vom 15.06.2007 an den EGMR
betreffend die Entscheidung der Generalprokuratur vom 18.12.2006

SFH-0601 / Mitteilung EGMR vom 17.04.2007 an RA DDr. Manfred König
Die Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH wurde unter der Beschwerde Nr. 6488/07 registriert



  
 

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